Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93   

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https://dejure.org/1993,4773
VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93 (https://dejure.org/1993,4773)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.03.1993 - 1 S 118/93 (https://dejure.org/1993,4773)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. März 1993 - 1 S 118/93 (https://dejure.org/1993,4773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versammlungsverbot wegen zu erwartender Ausschreitungen gewaltbereiter Gruppen trotz friedlicher Absichten der Veranstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 87
  • VBlBW 1993, 343
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93
    Im Hinblick auf die grundlegende Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit dürfen für ein vorbeugendes Verbot der geplanten Veranstaltung keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, NJW 1985, 2395 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 1646/89

    Berechtigtes Interesse - Fortsetzungsfeststellungsklage; polizeiliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93
    Es genügt, daß in absehbarer Zeit mit im wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu rechnen ist, für welche die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes von richtungsweisender Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.1989, Buchholz 310, § 113 VwGO, Nr. 202 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.8.1986 - 1 S 3241/85 -, NVwZ 1987, 237 und Urt. v. 12.2.1990 - 1 S 1646/89 -, DÖV 1990, 572).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.1986 - 1 S 3241/85

    Rechtswidrigkeit der Inanspruchnahme des Nichtstörers bei Gegendemonstration

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93
    Es genügt, daß in absehbarer Zeit mit im wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu rechnen ist, für welche die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes von richtungsweisender Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.1989, Buchholz 310, § 113 VwGO, Nr. 202 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.8.1986 - 1 S 3241/85 -, NVwZ 1987, 237 und Urt. v. 12.2.1990 - 1 S 1646/89 -, DÖV 1990, 572).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1980 - VI 1949/79

    Klagefrist für Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93
    Die Fortsetzungsfeststellungsklage muß in diesem Falle innerhalb der analog heranzuziehenden Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO erhoben werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.1980, NJW 1981, 364).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21

    Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von

    Wenn - wie hier - konkret mit der Teilnahme einer nicht unerheblichen Anzahl von Personen zu rechnen ist, die wie bei Vorgängerversammlungen nicht gewillt sind, sich an geltende Vorschriften - hier vor allem § 2 Abs. 2 CoronaVO - zu halten, und damit die Gefahr einer Verletzung der öffentlichen Sicherheit i.S.v. § 15 Abs. 1 VersG begründen, kann vom Veranstalter der Versammlung erwartet werden, dass er auch im Vorfeld der Versammlung öffentlich deutliche Signale setzt, die auf die Durchführung der Versammlung ohne Verletzung der Rechtsordnung ausgerichtet sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00 - juris Rn. 24 ff.; Beschl. v. 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09 - juris Rn. 13 ff.; Senat, Beschl. v. 29.03.1993 - 1 S 118/93 - NVwZ-RR 1994, 87, 88; jeweils zur Gefahr eines gewalttätigen Verlaufs).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 1125/15

    Beschränkung eines Aufzugs auf eine stationäre Kundgebung wegen befürchteter

    Diese Rechtsfigur setzt voraus, dass polizeiliche Maßnahmen gegen die für die befürchtete Störung Verantwortlichen einen Schaden herbeiführen würden, der in einem offenkundigen Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stünde (vgl. Senat, Urt. v. 28.08.1986 - 1 S 3241/85 -, NVwZ 1987, 237; HessVGH, Beschl. v. 17.09.1993 - 3 TH 2190/93 -, NVwZ-RR 1994, 86; BayVGH, Urt. v. 13.01.2004 - 24 BV 03.1301 -, juris; OVG Bln.-Bbg., Urt. v. 20.11.2008 - 1 B 5.06 -, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 05.02.2009 - 6 B 4.09 -, Buchholz 402.44 VersG Nr. 17), etwa weil gewalttätige Aktionen von Gegendemonstranten zu erwarten sind und hierdurch eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben von Versammlungsteilnehmern und unbeteiligten Dritten oder für Sachen von erheblichem Wert besteht (vgl. Senat, Beschl. v. 29.03.1993 - 1 S 118/93 -, NVwZ-RR 1994, 87; BVerwG, Urt. v. 23.03.1999 - 1 C 12.97 -, Buchholz 402.44 VersG Nr. 12; vgl. auch BVerfG , Beschl. v. 15.08.1991 - 1 BvQ 8/91 -, NVwZ 1992, 54, v. 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051, v. 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, 3053 und v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, BVerfGK 17, 303).
  • VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01

    Beschränktes freies Abgangsrecht als Minusmaßnahme gegenüber

    Dieses Vorbringen reicht für die Annahme einer Wiederholungsgefahr aus, denn nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung muss nicht feststehen, dass sich eine völlig identische Entscheidungssituation wiederholen muss; vielmehr genügt es, wenn gewisse Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in absehbarer Zeit mit im Wesentlichen gleichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zu rechnen ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.1993 - 1 S 118/93 -, VBlBW 1993, S. 343; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.02.2001 - 4 K 3227/00 -).

    Erforderlich ist, dass ein Schaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.1993, aaO, S. 344).

    Dies bedarf jedoch keiner abschließenden Entscheidung, da nach der - vom erkennenden Gericht geteilten - Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 29.03.1993, aaO) eine Versammlung trotz friedlicher Absichten der Veranstalter (sogar) verboten werden kann, wenn nach den zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen bei der Durchführung der Versammlung erhebliche, den Demonstrationsverlauf bestimmende Ausschreitungen gewaltbereiter Gruppen zu erwarten sind und hierdurch eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besteht.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20

    Verbot einer PKK-Demonstration

    Dies ist der Fall, wenn der Veranstalter in Kenntnis, dass von einem durch seine Versammlung mobilisierten Teilnehmerkreis Straftaten zu befürchten sind, keine Vorkehrungen trifft, dies zu verhindern (vgl. Senat, Beschl. v. 19.03.1993 - 1 S 118/93 -, juris Rn. 13; v. 18.06.1999 - 1 S 1464/99 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 1 S 1957/93

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis: Aufstellen von Imbißständen im

    Es genügt, daß in absehbarer Zeit mit im wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu rechnen ist, für welche die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes von richtungsweisender Bedeutung ist (vgl. Senatsbeschl. v. 29.3.1993 - 1 S 118/93 -, VBlBW 1993, 343, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1993 - 1 S 1888/92

    Redezeitbeschränkung zu einzelnen Tagesordnungspunkten einer Kreistagssitzung

    Der Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr begründet ein berechtigtes Interesse nur dann, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, daß unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (BVerwG, Beschlüsse v. 17.10.1989, NVwZ 1990, 360 und v. 5.9.1989, Buchholz 310, § 113 VwGO Nr. 202; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.3.1993 - 1 S 118/93 -).
  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19

    Veröffentlichung eines Fraktionsbeitrags in einem Amtsblatt

    Es genügt, dass in absehbarer Zeit mit im Wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu rechnen ist, für welche die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des betreffenden Organhandelns von richtungsweisender Bedeutung ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.1993 - 1 S 118/93 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/99

    Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbotes; Verbot

    Damit enthält die Gefahrenprognose zwar stets ein Wahrscheinlichkeitsurteil, dessen Grundlagen aber ausgewiesen werden müssen (BVerfG; Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. März 1993, NVwZ-RR 1994, 87 [VGH Baden-Württemberg 29.03.1993 - 1 S 118/93] ; OVG Weimar, Beschluss vom 12. November 1993, ThürVBl. 1994, 115; Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 15, Rd. 24).
  • VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/00

    Verbot eines Aufzuges gegen die Wehrmachtsausstellung

    Damit enthält die Gefahrenprognose zwar stets ein Wahrscheinlichkeitsurteil, dessen Grundlagen aber ausgewiesen werden müssen (BVerfG; Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. März 1993, NVwZ-RR 1994, 87 ; OVG Weimar, Beschluss vom 12. November 1993, ThürVBl. 1994, 115; Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 15, Rd. 24) .
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 7 S 1170/92   

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https://dejure.org/1993,10406
VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 7 S 1170/92 (https://dejure.org/1993,10406)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.06.1993 - 7 S 1170/92 (https://dejure.org/1993,10406)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juni 1993 - 7 S 1170/92 (https://dejure.org/1993,10406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Übergang einer Referenzmenge bei Beendigung eines Pachtverhältnisses - Abgrenzung zwischen Rückgabe eines ganzen Betriebes oder eines Betriebsteiles aus der Sicht des Verpächters - Pächterschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.09.1992 - 3 C 23.89

    Referenzmengenübergang nach Ablauf eines Pachtvertrages - Kündigung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 7 S 1170/92
    Ein vergleichbarer Fall in diesem Sinne liegt vor, wenn der Besitz an der Milcherzeugung dienenden Produktionseinheiten im Hinblick auf die Beendigung eines Pachtverhältnisses wechselt (so BVerwG, Urt.v. 7.9.1992 - 3 C 23.89 unter Verweisung auf EuGH, Urt.v. 13.7.1989, aaO.).

    An der vollen Übertragung der entsprechenden Referenzmenge im Falle der Rückgewähr des gesamten Betriebes hat diese Verordnung nichts geändert (vgl. BVerwG, Urt.v. 7.9.1992 - 3 C 23.89 -).

    Danach ist insoweit Art. 5 Nr. 2 VO (EWG) Nr. 1371/84 anzuwenden; dies hat das BVerwG auch bereits in seinem Beschluß vom 15.11.1990 (AgrarR 1991, 218) mit der Begründung bejaht, daß der Betrieb des Pächters mit der Beendigung der einzelnen Pachtverträge nicht von einem, sondern von mehreren Erzeugern übernommen werde, so daß auch die Referenzmenge grundsätzlich auf die den Betrieb übernehmenden Erzeuger aufzuteilen sei (dabei hängt der Referenzmengenübergang nicht von der "Milcherzeugerschaft" des Übernehmenden oder einem Willen zur Fortsetzung der Milcherzeugung ab; vgl. BVerwG, Urt.v.15.11.1990, RdL 1991, 101 (102); Urt.v. 7.9.1992 - 3 C 23.89 -).

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 7 S 1170/92
    Ein vergleichbarer Fall in diesem Sinne liegt vor, wenn der Besitz an der Milcherzeugung dienenden Produktionseinheiten im Hinblick auf die Beendigung eines Pachtverhältnisses wechselt (so BVerwG, Urt.v. 7.9.1992 - 3 C 23.89 unter Verweisung auf EuGH, Urt.v. 13.7.1989, aaO.).

    Im einen wie im anderen Fall ist er zur Bewirtschaftung berechtigt, und nur darauf kann es im hier maßgeblichen Zusammenhang ankommen (ebenso Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urt.v. 13.7.1989 - Rs 5/88 - RdNr. 15).

  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 7 S 1170/92
    Darüber hinaus hat das BVerwG im Urteil vom 20.2.1992 (RdL 1992, 161) inzwischen selbst ausgeführt, daß Art. 5 Nr. 2 Satz 1 VO (EWG) Nr. 1371/84 - heute Art. 7 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VO (EWG) Nr. 1546/88 - sich allein mit der Frage befaßt, wie die mit einem Betrieb erwirtschaftete Referenzmenge bei Aufteilung unter die nunmehrigen Milcherzeuger zu verteilen ist, jedoch für einen Pächterschutz dergestalt, daß dem Pächter von den erwirtschafteten Referenzmengen ein Teil verbleibt, auch wenn er nicht mehr im Besitz der gepachteten Betriebsteile ist, nichts hergibt.

    In dieselbe Richtung gehen die Ausführungen des BVerwG in seinem Urteil vom 20.2.1992 (3 C 51.88), es sei unzulässig, zwischen Grünland- und Ackerflächen sowie zwischen Haupt- und Zusatzfutterflächen zu differenzieren.

  • BVerwG, 19.03.1992 - 3 C 58.88

    Zwangsversteigerung - Referenzmengenübergang - Milch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 7 S 1170/92
    Hierfür sind in materieller Hinsicht die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und der MGVO maßgebend, die sich jeweils für den Zeitpunkt des Übergangs der Flurstücke Geltung beimessen (vgl. BVerwG, Urt.v. 19.3.1992, AgrarR 1993, 127 m.w.N.).

    Schließlich sind hier nur die Rechtsfolgen und nicht die Voraussetzungen zu vergleichen (so BVerwG, Urt.v. 19.3.1992, aaO; vgl. auch Urt. des Senats v. 15.6.1992 - 7 S 2569/91 -).

  • BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 29.90

    Landwirtschaft - Milcherzeugung - Betriebseinheit - Verpachtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 7 S 1170/92
    Dementsprechend wird auch in der Rechtsprechung allgemein auf die Sicht des Verpächters abgestellt (vgl. BVerwG, Urt.v. 10.12.1992 - 3 C 29.90 - OVG Lüneburg, Urt.v. 23.4.1987, zit. bei Düsing, aaO., Fußnote 3, und Urt. v. 14.4.1988, AgrarR 1988, 329 (330); OVG Münster, Urt.v. 29.6.1988, AgrarR 1989, 108; OVG Schleswig-Holstein, Beschl.v. 17.1.1992, AgrarR 1992, 372; ebenso Lukanow/Nies, Die Milchgarantiemengen- Regelung, 3. Aufl., S. 65 f.).

    Wenn dem das Urteil des BVerwG vom 10.12.1992 - 3 C 29.90 - zu widersprechen scheint, so beziehen sich dessen Ausführungen allein auf die Frage, ob für die Annahme eines ganzen Betriebes oder eines Betriebsteiles die Pächter- oder die Verpächtersicht maßgebend ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 2569/91

    Unwirksamkeit der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an einen Geschäftsunfähigen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 7 S 1170/92
    Schließlich sind hier nur die Rechtsfolgen und nicht die Voraussetzungen zu vergleichen (so BVerwG, Urt.v. 19.3.1992, aaO; vgl. auch Urt. des Senats v. 15.6.1992 - 7 S 2569/91 -).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 3 B 82.92

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Verpachtung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 7 S 1170/92
    Obwohl der Pachtvertrag die formblattmäßige Überschrift "Normalpachtvertrag für Einzelgrundstücke" trägt (auf diesen Gesichtspunkt hat auch das BVerwG in seinem die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde gegen einen Beschluß des Senats vom 16.3.1992 - 7 S 2107/91 - zurückweisenden Beschluß vom 15.12.1992 - 3 B 82.92 - nicht entscheidend abgestellt, obwohl der Senat dem damals noch Bedeutung beigemessen hatte; auch im Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 18.10.1985 - 2 O 1271/85 -, das dem Vergleich vom 24.10.1986 vor dem OLG Stuttgart vorausgegangen war, ist auf Seite 5 ausgeführt, es habe sich dabei um ein nicht passendes Formular gehandelt), haben die Rechtsvorgänger des Klägers den Beigeladenen darin ihren gesamten landwirtschaftlichen Betrieb mit einer Gesamtfläche von 14, 75 ha einschließlich des Betriebsgrundstücks in der Straße in mit Wohnhaus, Scheuer, Abort, Hof- und Gebäudefläche verpachtet.
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